Ist die THG-Quote steuerfrei?

Das sagt das Finanzministerium

19. August 2022

Mit der THG-Quote verkaufst du als Halter:in eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs deine eingesparten CO₂-Emissionen – beispielsweise über HEIDELBERG AMPERFIED und „Geld für eAuto“. In manchen Fällen ist der Erlös sogar steuerfrei. In welchen genau, steht unten.

Ziel der THG-Quote: Treibhausgasemissionen mindern

Im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel verkaufst du die CO2-Emissionseinsparung, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, und erhältst dafür eine Prämie („THG-Prämie“). Hinter der Abkürzung THG-Quote verbirgt sich das Wort „Treibhausgasminderungsquote“. Daraus lässt sich schon ableiten, um was es dem Staat bei dieser Maßnahme geht: Der Ausstoß von Treibhausgasen soll vermindert werden.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet Mineralölfirmen, die Treibhausgase, die ihr verkaufter Kraftstoff verursacht, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Schafft ein Mineralölunternehmen das nicht, muss es Strafe zahlen. Alternativ kann es Verschmutzungsrechte nachkaufen. Für Mineralölunternehmen wird also der Ausstoß von CO₂ teurer, was wiederum einen Anreiz für sie schafft, ihren Treibhausgasausstoß weiter zu reduzieren.

Seit Anfang 2022 können Halter:innen von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (Autos, Motorräder und Roller mit Straßenzulassung) am Handel von Verschmutzungsrechten teilnehmen. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, da sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können. Durch den Verkauf ihrer THG-Quote erhalten Halter:innen Geld für ihre eingesparten CO₂-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I über Zwischenhändler wie „Geld für eAuto“.

Du besitzt ein E-Auto und möchtest deine THG-Quote verkaufen? Wie das genau geht, erklären wir dir auf unserer Seite zur THG-Quote und unserer Kooperation mit „Geld für eAuto“.

Wann die Einnahmen aus der THG-Quote steuerfrei sind – und wann nicht

Nun hast du die berechtige Frage, ob du diese Einnahme in der Steuererklärung angeben muss. Und die Antwort lautet „kommt darauf an“. Laut Bundesfinanzministerium ist die Frage, ob es sich beim Fahrzeug um Privat- oder Betriebsvermögen handelt und wer Halter:in ist, entscheidend. Die gute Nachricht: Für Privatpersonen ist der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote in der Regel steuerfrei.

Die unterschiedlichen Fälle im Einzelnen:

  • Gehört das E-Auto dir, dann gilt das Auto als Privatvermögen. Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium: „Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher ‚privat‘ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.“
  • Bekommst du von deinem Arbeitgeber ein E-Auto als Dienstwagen überlassen und ist der Arbeitgeber auch als Fahrzeughalter eingetragen, dann steht der Erlös auch dem Arbeitgeber zu. Du musst nichts unternehmen, bekommst aber auch kein Geld.
  • Wenn das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, sind erhaltene Zahlungen Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns zu versteuern.

Wichtig: Steuern sind kompliziert und Steuererklärungen sind sehr individuell. Dafür gibt es Experten. Wir können keine steuerliche Beratung vornehmen. Bespreche das Thema daher bei Bedarf bitte direkt mit deinem Steuerberater.