Wallbox? Förderungsaktionen für Privatpersonen und Betriebe in Österreich

18. August 2022 (Update am 7. November 2022)

Du wohnst in Österreich und spielst mit dem Gedanken, eine Ladestation für dein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid zu kaufen? Dann ist jetzt die beste Gelegenheit hierzu! Ähnlich der KfW-Förderung von Wandladeboxen in Deutschland – die mittlerweile ausgelaufen ist – fördert der österreichische Staat die Anschaffung von Ladeinfrastruktur in Privathaushalten mit Beträgen zwischen 600 und 1.800 EUR. Die Förderung gilt unabhängig vom Fahrzeugkauf. Die Aktion läuft noch bis 31. März 2023, beziehungsweise kürzer, sollte das Budget von 167,2 Mio. EUR vorher aufgebraucht sein.

Update: „Förderaktion vorübergehend beendet. An einer Budgetaufstockung wird derzeit gearbeitet.“

Du hast ein Unternehmen, einen Verein oder ähnliches?

Dann haben wir weiter unten die passenden Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur für dich zusammengestellt.

Wallbox-Förderungen für österreichische Privatpersonen im Jahr 2022

Diese private Ladeinfrastruktur wird in Österreich gefördert

Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert folgende Lademöglichkeiten in Privathaushalten:

  • Intelligente Ladekabel mit 600 EUR
  • Wallboxen, beispielsweise die Heidelberg Wallbox Energy Control, in einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit 600 EUR
  • Kommunikationsfähige Wallboxen in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage mit 900 EUR
  • Kommunikationsfähige Ladestationen mit Lastmanagement in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage mit 1.800 EUR

 

Österreichische Wallbox-Förderungen für Private: Registrierung und Antrag

Das musst du tun, um die österreichische Wallbox-Förderung zu erhalten:

  1. Registriere dich auf emob.klimafonds.gv.at/registrierung für die Förderung. Danach hast du 36 Wochen, deine Ladestation zu kaufen, montieren zu lassen und schließlich den Antrag zu stellen. Das Datum, bis zu dem du spätestens den Antrag gestellt haben musst, steht auch in der E-Mail, die du nach erfolgreicher Registrierung erhältst.
  2. Kaufe eine förderfähige Ladestation, beispielsweise die Heidelberg Wallbox Energy Control, und lasse sie von einem Fachbetrieb installieren. Achte darauf, dass die Rechnung auf dich ausgestellt wird (mehr unter 3.).
  3. Stelle den Antrag spätestens bis zu dem in der Registrierungs-E-Mail genannten Datum. Hierfür gehst du wie folgt vor:
    1. Öffne deinen persönlichen Link, der dir in der Registrierungs-E-Mail zugeschickt wurde.
    2. Lade folgende Dokumente in digitalisierter Form als .pdf, .jpg oder .tif hoch:
      • Ein- oder Zweifamilienhaus: an dich adressierte Rechnung der Wallbox und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs über die erfolgte Installation
      • Mehrparteienhaus: an dich adressierte Rechnung der Wallbox und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs über die erfolgte Installation als Einzelanlage oder als Teil einer Gemeinschaftsanlage und Meldung beim Netzbetreiber sowie Nachweis, dass es sich um ein Haus mit mehr als 2 Wohneinheiten handelt (z. B. Grundbuchsauszug). Sollte die Rechnung nicht auf dich ausgestellt sein, musst du neben der Rechnung auch einen Nachweis über deine anteiligen Kosten hochladen.
      • Nachweis, dass du am Standort, an dem deine Ladestation installiert wird, den Strom aus erneuerbaren Quellen beziehst (hier steht, wie das funktioniert)

Folgende Punkte musst du zu zusätzlich beachten:

  • Förderfähig sind die Geräte und bei fest installierten Wallboxen auch die Installationskosten.
  • Sollten die Fördermittel vor dem 31.03.2023 ausgeschöpft sein, endet die Aktion früher.
  • Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
  • Für gebrauchte Ladestationen und kostenlos zur Verfügung gestellte Ladestationen erhältst du keine Förderung.
  • Du musst die Wallbox von einem Elektrofachbetrieb installieren lassen und bei ≥3,6 kVA beim Netzbetreiber melden.
  • Wenn du eine Wallbox mit einer Ladeleistung von 3,68 kVA (ca. 3,7 kW) oder mehr kaufst, solltest du darauf achten, dass diese über eine Schnittstelle für leistungsreduzierende Eingriffe verfügt, wie es bei der Heidelberg Wallbox Energy Control der Fall ist.

 

Weiterführende Links zur Wallbox-Förderung für Privatpersonen in Österreich

Weitere Informationen findest du im „Leitfaden E-Mobilität für Private“, den FAQ sowie auf der Seite der Förderstelle KPC – Kommunalkredit Public Consulting.

Wallbox-Förderungsaktionen für betriebliche Elektrofahrzeuge Österreich

Auch Betriebe können die Installation von Ladeinfrastruktur in Österreich fördern lassen.

Gefördert werden:

  • Unternehmen,
  • sonstige unternehmerisch tätige Organisationen,
  • öffentliche Gebietskörperschaften,
  • Vereine,
  • oder konfessionelle Einrichtungen.

Diese Ladeinfrastruktur von Betrieben wird in Österreich gefördert

Das BMK fördert Unternehmen bei der Errichtung von öffentlichen und nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur:

  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte:
    • AC-Normalladepunkt (11 bis ≤ 22 kW) mit 2.500 EUR
    • DC-Schnellladepunkt (< 100 kW) mit 15.000 EUR
    • DC-Schnellladepunkt (≥ 100 kW) mit 30.000 EUR
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte:
    • AC-Normalladepunkt (≤ 22 kW) mit 900 EUR
    • DC-Schnellladepunkt (< 50 kW) mit 4.000 EUR
    • DC-Schnellladepunkt (≥ 50 bis < 100 kW) mit 10.000 EUR
    • DC-Schnellladepunkt (≥ 100 kW) mit 20.000 EUR

Achtung: Die Förderung beträgt maximal 30% der „umweltrelevanten Investitionskosten“ (Nettobetrag). Als umweltrelevante Investitionskosten zählen:

  • Ladestation/Wallbox,
  • Installationskosten,
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur,
  • sowie Planungskosten (bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten).

 

Österreichische Förderungen von Ladeinfrastruktur für Betriebe: Registrierung und Antrag

Das Vorgehen ist ähnlich jenem für Privatpersonen. Auch Gewerbetreibende müssen sich vorher online registrieren, wofür dieses Formular zu nutzen ist: https://www.meinefoerderung.at/webforms/einfrab22

Doch die Fördermöglichkeiten für Betriebe sind umfassender. Neben der Förderung der Ladeinfrastruktur als „Einzelmaßnahme“ ist auch eine Förderung im Rahmen einer sogenannten „kombinierten Maßnahme“ im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen, E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder und E-Sonderfahrzeuge sowie E-Ladeinfrastruktur möglich. Für die Einzelmaßnahme ist der Antrag auf Förderung nach der Registrierung und Umsetzung einzureichen. Für die kombinierte Maßnahme muss der Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die eine Investition unumkehrbar macht, erfolgen. Anders als bei einer Einzelmaßnahme ist bei einer kombinierten Maßnahme die Vorlage eines Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzepts nötig.

 

Weiterführende Links zur Wallbox-Förderung für Betriebe in Österreich

Angesichts der vielfältigen und komplexen Fördermaßnahmen sollten sich Interessierte vorher auf den offiziellen Seiten informieren. Weiterführende Informationen sind im „Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“, in der „Ergänzung zum Informationsblatt – Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur – Meldeverpflichtung für Förderwerber“ sowie auf der Seite der Förderstelle KPC – Kommunalkredit Public Consulting zu finden.