Mietwohnung oder Eigentumswohnung?

Dein Weg zur eigenen Ladestation fürs Elektroauto

2. November 2022

In einem Mehrfamilienhaus ist der Weg zur eigenen Wallbox nicht ganz so einfach wie im Einfamilienhaus. Damit der Weg zur Lademöglichkeit im Mehrparteienhaus trotzdem so einfach wie nur möglich ist (oder nicht mehr ganz so schwer), hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren einiges getan. Hier erklären wir dir, was du als Eigentümer:in oder Mieter:in einer Wohnung beachten musst.

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2020 die Hürden für private Ladestation für Elektroautos deutlich gesenkt. Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen haben seitdem einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladestation zu installieren.

Abhängig davon, ob du in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnst, fällt dein Wunsch nach einer privaten Lademöglichkeit für dein E-Auto unter das Mietrecht oder das Wohnungseigentumsgesetz.

Recht auf eine Wallbox für Eigentümer:innen

Besitzt du eine Eigentumswohnung, kannst du nun grundsätzlich verlangen, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos von den Miteigentümer:innen genehmigt wird. Ablehnen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Antrag in der Regel nicht, sondern nur über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Die Kosten trägt, sollten sich keine weiteren Nutzer:innen finden, die jeweilige Eigentümer:in, die dann aber auch das alleinige Nutzungsrecht hat.

Folgendes zur Installation von Ladestationen steht im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 („Bauliche Veränderungen“): „Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die 1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, 2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, 3. dem Einbruchsschutz und 4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“

Recht auf eine Wallbox für Mieter:innen

Die gute Nachricht ist, dass du, auch wenn du in einer Mietwohnung wohnst, Anspruch auf eine Ladestation auf deinem Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück hast. Ablehnen kann deine Vermieter:in die Installation nur aus berechtigten Gründen, beispielsweise dann, wenn Denkmalschutz besteht. Allerdings musst du dir darüber klar sein, dass du unter Umständen die Kosten für eine eigene Ladestation vollständig übernehmen musst.

Folgendes zur Installation von Ladestationen steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 554, Abs. 1 („Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz“): „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.“

Jedoch haben Vermieter:innen das Recht, die konkrete Umsetzung zu bestimmen, um beispielsweise die Interessen aller Mieter:innen zu wahren, wie das Amtsgericht München entschied (Urteil vom 01.09.2021, Az.: 416 C 6002/21). Sachliche Gründe wie die ganzheitliche Stromversorgung und Gleichbehandlung der Interessierten Parteien würden die Einschränkung von § 554 BGB rechtfertigen, zumal die Installation einer Ladevorrichtung grundsätzlich erlaubt bleibe, schreibt die Richterin in der Urteilsbegründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils.

Da außer dem Anspruch auf die Ladestation kaum etwas gesetzlich geregelt ist, solltest du als Mieter:in wichtige Fragen direkt mit deiner Vermieter:in vertraglich regeln, beispielsweise wem die Ladestation letztendlich gehört, ob sie nach Auszug wieder abmontiert werden muss, wer für Fehlfunktionen haftet und wer mögliche höhere Unterhaltskosten trägt.

Tipps für eine Ladestation bei einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung

  • Suche dir Verbündete, die ebenfalls eine Lademöglichkeit installieren wollen. Damit lassen sich womöglich die Kosten auf mehrere Schultern verteilen.
  • Erstelle eine Auswahl geeigneter Ladelösungen inklusive zu erwartender Kosten. Je detaillierter deine Recherche, desto besser die Entscheidungsgrundlage. Führe dafür am besten schon mit einer Elektrofachkraft einen Standortcheck durch.
  • Achte auf Skalierbarkeit. Somit ist sichergestellt, dass auch andere Stellplätze nachträglich noch mit Ladestationen versorgt werden können.

Vorgehen bei Eigentumswohnungen

Möchtest du eine Ladestation für Elektroautos auf dem Gelände des Hauses deiner Eigentumswohnung installieren lassen, musst du dein Vorhaben als Beschlussantrag auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen lassen. Hierfür solltest du schon grundlegende Fragestellungen wie Hersteller, Kosten und Versicherung geklärt haben. Ablehnen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) deinen Antrag in der Regel nicht. Sie kann lediglich über die Art der Ausführung mitbestimmen. Wenn Miteigentümer:innen sich nicht an den Kosten für die Installation der Ladestationen beteiligen wollen, dürfen sie die Ladestationen auch nicht nutzen. Vor der Installation ist der Netzbetreiber über die Installation der Ladestation zu informieren, und in der WEG zu klären, wie der Verbrauch gezählt und abgerechnet wird.

Hier findest du ein Musterschreiben des ADAC, das dir als Wohnungseigentümer:in helfen soll, an deinem (Tiefgaragen-)Stellplatz eine Ladestation zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs zu installieren.

Vorgehen bei Mietwohnungen

Frage bei deiner Vermieter:in nach, ob bereits E-Auto-Ladestationen geplant sind, und höre dich im Haus um, ob weiteres Interesse besteht. Dein konkretes Interesse bekundest du mit einem schriftlichen Antrag für die Installation einer Ladestation bei deiner Vermieter:in. Handelt es sich um eine privat vermietete Wohnung, muss die Eigentümer:in deiner Wohnung ihrerseits einen Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung einbringen. Eine Ausnahme sind Wohnungen, die von Wohnungsbaugesellschaften vermietet werden, bei denen es keine Eigentümerversammlungen gibt.

Wie bei Eigentumswohnungen, ist der Netzbetreiber vor der Installation zu informieren, und innerhalb des Hauses zu klären, wie der Verbrauch gezählt und abgerechnet wird.

Fazit

Auch mit einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung hast du die Möglichkeiten, deine private Ladestation auf deinem Stellplatz zu bekommen. Als Eigentümer:in einer Wohnung kannst du den Antrag direkt in der Eigentümerversammlung stellen. Als Mieter:in bist darauf angewiesen, dass deine Vermieter:in dies für dich tut. In beiden Fällen kann es passieren, dass du die Kosten vollständig tragen musst.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat für Eigentümer:innen, Mieter:innen sowie Vermieter:innen in Mehrparteienhäusern auch einen Leitfaden erstellt, der Schritt für Schritt den Weg zur Ladelösung im Mehrparteienhaus erklärt und Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt.

Wichtig: Nie solltest du auf eigene Faust eine Installation ohne Einbeziehung von WEG oder Vermieter:in beauftragen. Alle Arbeiten müssen zudem von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Des Weiteren musst du wissen, dass wir keine Juristen sind und keine abschließende Bewertung oder Beratung anbieten können. Was konkret in deinem Fall zutrifft, kann dir nur eine Rechtsberater:in sagen.