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Wallbox-Förderung in München: Die neue Bayern-Förderung für Wallboxen

22. März 2023

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Die bekannten KfW-Förderungen 441 für Unternehmen und KfW 440 für Wohngebäude sind ausgelaufen. Doch ab dem 1. April 2023 gibt es eine neue staatliche Förderung von Wallboxen in Bayern, genauer gesagt München.

Alle Informationen, die du für die Antragstellung brauchst, haben wir hier für dich zusammengestellt: die notwendigen Voraussetzungen, welche Schritte du beachten musst und welche Unterstützung du von der Stadt München erwarten kannst.  

Mit diesem Artikel bist du bestens vorbereitet, um dich für die Förderung der bayerischen Landeshauptstadt zu bewerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du privat, als Firma oder als Verein teilnimmst: Alle sind antragsberechtigt.

 

Ab 1. April 2023: So kommen Halter:innen von Elektrofahrzeugen an die Wallbox-Förderung in München

Ab dem 2. Quartal 2023 kannst du über das neue Förderportal der Stadt München einen Antrag stellen. Aber auch wenn du schon früher loslegen willst, ist das mit dem sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ möglich. 

 

Welcher Aufbau von Ladeinfrastruktur wird von der Stadt München in welchem Umfang gefördert?

Die Landeshauptstadt München fördert die Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf privatem Grund. Darunter fallen festinstallierte Ladesäulen und -stationen mit einem oder mehreren Ladepunkten. Mobile Ladestationen werden nicht gefördert, denn theoretisch kannst du sie mitnehmen. Sie werden dann nicht zwingend (1.) mit Ökostrom und (2.) im Stadtgebiet München betrieben.  

Die Förderung umfasst die Vorrüstung für Normalladepunkte, die Anschaffung von Normalladepunkten und die Installation von Schnellladepunkten. Als Normalladepunkt wird eine Lademöglichkeit mit einer Ladeleistung bis einschließlich 22 kW bezeichnet. Ein Schnellladepunkt ist eine Lademöglichkeit mit einer Ladeleistung über 22 kW. 

Gefördert werden Kauf, Leasing oder Miete, wobei der Leasing- oder Mietvertrag eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten haben muss. Die Ladeinfrastruktur muss auch mindestens 36 Monate betrieben werden.  

Gefördert werden 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 1.000 EUR pro Vorrüstung für einen Normalladepunkt, 500 EUR pro Erwerb eines Normalladepunktes (Ladestation) und 10.000 EUR pro Errichtung eines Schnellladepunktes (Ladestation inklusive Vorrüstung).  

Eine Ladestation ist beispielsweise unsere Amperfied Chargespot connect.public, die Amperfied Wallbox connect.business oder die Amperfied Wallbox connect.home. Diese aktuellen Amperfied Produkte fallen in die Kategorie „Normalladepunkt“. 

Unter „elektrischer Vorrüstung“ sind alle Arbeiten am Standort des Ladepunktes zu verstehen. Dazu zählen unter anderem Arbeiten am Hausanschluss und der elektrische Anschluss. Hinzu kommen Kosten für Planung, Lademanagement, Verkabelung und Erdarbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur stehen. 

Pro Antragsteller und Kalenderjahr werden bis zu 50 Ladepunkte bzw. bis zu 50 Vorrüstungen gefördert. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München errichtet und zu 100 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Je gefördertem Ladepunkt können maximal zehn Vorrüstungen gefördert werden. 

 

Wer wird gefördert? 

Die Stadt München fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur durch: 

  • natürliche Personen (Privatpersonen), 
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Unternehmen, Vereine, Stiftungen) 
  • Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform,  
  • Wohnungseigentümergemeinschaften und sonstige (nicht näher definierte) berechtigte Antragsteller:innen.  

Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden und deren Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. 

 

Wie wird gefördert?

Du erhältst die Auszahlung als einmaligen Zuschuss. Du bist kein Unternehmen, sondern eine Privatperson, die eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit ausübt? Dann ist das alles, was du wissen musst.  

Unternehmen müssen eine De-minimis-Erklärung ausfüllen und den Antragsunterlagen beilegen, da der Zuschuss als sogenannte „De-minimis-Beihilfe“ gewährt wird. De-minimis-Beihilfen (EU-Verordnung Nr. 1407/2013, Artikel 107 und 108) sind kleine staatliche Unterstützungen für Unternehmen, die von der europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. Der Grund: Sie sind so gering, dass sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verfälschen. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 EUR (bzw. 100.000 EUR im Straßentransportsektor) nicht überschreiten. 

 

Jeder bitte nur einmal

Eine geplante Ladeinfrastruktur kann nur einmal gefördert werden. Das bedeutet, dass du keine weitere Förderung aus anderen Förderprogrammen des Bundes, des Freistaats Bayern oder der Stadt München beantragen darfst. 

 

Wo du die neue Förderung von Wallboxen in München beantragst 

  • Du musst den Antrag im Förderportal des Referats für Klima- und Umweltschutz der Stadt München stellen: foerderung.muenchen.de/.
  • Solltest du keinen Internetzugang haben, kannst du den Antrag auf Förderung auch unter folgender Adresse anfordern. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie du diesen Blogbeitrag überhaupt liest 😉

    Landeshauptstadt München
    Referat für Klima- und Umweltschutz
    RKU-II-2
    Bayerstraße 28a
    80335 München

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

Bis 31.03.2023 („vorzeitiger Maßnahmenbeginn“): 

  1. Anzeige per E-Mail: Du schickst eine E-Mail mit allen Informationen zur geplanten Ladeinfrastruktur an emobil.rku@muenchen.de.  
  2. Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns: Die Stadt München schickt dir per E-Mail eine Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Achtung: Hierbei handelt es sich um keine automatische Antwort des Postfachs! 
  3. Umsetzung: Du darfst mit der Beschaffung bzw. Beauftragung der Ladeinfrastruktur beginnen. Hierbei musst du selbstständig auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen achten. 

Ab 01.04.2023 (reguläres Vorgehen): 

Antragstellung und Verwendungsnachweis: 

  • Du reichst deine Antragsunterlagen im Förderportal ein. 
  • Die Stadt München schickt dir eine Bewilligung. 
  • Du reichst deinen Verwendungsnachweis mit allen Nachweisen und Rechnungen ein. 

Förderbescheid: 

  • Die Stadt München schickt dir, sollte die Prüfung positiv ausfallen, einen Förderbescheid, in dem die Höhe der Förderung genannt wird. 

Auszahlung: 

  • Nachdem der Bescheid bestandskräftig ist, wird die Förderung ausgezahlt. 

 

Wichtige Dokumente und Unterlagen für die Antragstellung 

  • Förderantrag 
  • De-minimis-Erklärung 
  • Alle weiteren erforderlichen Unterlagen. Dazu zählen die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, der aktuelle Handelsregisterauszug oder ein aktueller Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug. 

Du solltest die Antragsunterlagen sorgfältig ausfüllen und überprüfen, bevor du sie einreichst. Der Antrag gilt erst als vollständig eingegangen, sobald der Stadt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

 

Wichtige Dokumente und Unterlagen für den Verwendungsnachweis 

Mit dem Verwendungsnachweis musst du folgende Unterlagen einreichen:  

  • Kaufvertrag beziehungsweise Rechnungskopie, Leasing- oder Mietvertrag in Kopie.  
  • Kopie der Rechnung über die Installation. 
  • Stromliefervertrag oder letzte Jahresabrechnung als Nachweis für den Bezug von 100 Prozent regenerativer Energien. 
  • Nachweis über die Seriennummer beziehungsweise bei Vorrüstungen die Stellplatznummer. 

 

Fristen und Zeiträume 

Gültigkeitszeitraum: 

  • Die Richtlinie tritt am 1. April 2023 in Kraft. 
  • Anträge kannst du bis zum 31. Dezember 2025 beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München stellen. 
  • Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel vorher aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. 
  • Wichtig: Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Beim „Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 

  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist seit dem 1. Juli 2022 möglich. 
  • Dafür musst du den Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail unter emobil.rku@muenchen.de mitteilen. 
  • Du kannst mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen, sobald du eine entsprechende Bestätigung erhalten hast. 
  • Nach der formlosen Antragstellung hast du drei Monate Zeit, um den formellen Antrag nachzureichen. 
  • Zum Nachweis des vorzeitigen Maßnahmenbeginns musst du die formlose Bestätigung der Fördergeber:in mit einreichen. 

Maßnahmenbeginn und Prüfbestätigung: 

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. 
  • Ausgenommen ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn. 
  • Der Förderantrag muss vor Bestellung der Ladestation gestellt werden. 
  • Nach vollständigem Antragseingang wirst du eine Prüfbestätigung erhalten. 
  • Ab Erhalt der Prüfbestätigung kannst du mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. 

Frist zur Umsetzung: 

  • Ab dem Datum der Prüfbestätigung hast du sechs Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen. 
  • Die Stadt München wird dich nicht an die Einhaltung der Frist erinnern. 
  • In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Voraussetzung ist, dass du rechtzeitig einen Antrag dafür stellst. 

Frist für Verwendungsnachweis: 

Nach Abschluss des Leasing-, Kauf- oder Beratungsvertrags oder der endgültigen Realisierung der Maßnahme musst du innerhalb von drei Monaten den Verwendungsnachweis über das Förderportal einreichen. 

Zusammenfassung und Fazit

Zwar sind die KfW-Förderungen 441 und 440 ausgelaufen, doch öffentliche Förderungen sind weiterhin möglich. Ein aktuelles Beispiel ist München. Wenn du die oben genannten Punkte beachtest, kannst du als Privatperson, Gewerbe oder Verein einen nennenswerten Anteil der Anschaffungskosten deiner Ladeinfrastruktur fördern lassen.

Weiterführende Informationsquellen zur städtischen Förderung in München

Achtung!

Bei der Zusammenstellung der Inhalte haben wir uns größte Mühe gegeben. Trotzdem können Fehler unterlaufen. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr. Maßgeblich sind die von der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellten Informationen.