Elektromobilität und die optimale Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Eine wertvolle Investition in die Zukunft

Als Immobilienunternehmen, Projektentwicklung oder Hausverwaltung investieren Sie mit Heidelberg Amperfied in eine e-mobile Zukunft. Hierfür haben wir die passenden Ladelösungen für Neubauten und bestehende Wohnimmobilien.

Unsere Leistungen

für ihre Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Die Elektromobilität in Deutschland ist auf dem Vormarsch. Trotz Vorurteilen, die sich noch immer hartnäckig halten, waren laut Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2022 über 618.500 Elektro- und Hybridfahrzeuge in Deutschland registriert. Zum Vergleich: im Jahr 2012 waren es nur 4.500. Jede:r vierte Bundesbürger:in kann sich vorstellen, als nächstes Fahrzeug ein Elektroauto anzuschaffen. Dies wiederum ergab eine TÜV Mobility Studie des Jahres 2022. Das aktuelle Ziel der Bundesregierung? Die Zahl der Elektroautos bis zum Jahr 2030 auf 15 Millionen zu steigern. Für Wohnungseigentümer:innen ergibt sich somit nicht erst seit dem neuen WEG-Gesetz die Notwendigkeit, effiziente Ladeinfrastrukturen für Elektro- und Hybridfahrzeuge zu implementieren.

Wir von Amperfied unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben: mit innovativen Ladelösungen und erstklassigem Service.

Die Attraktivität des Standorts steigern

Was wir Ihnen bieten

  • Wählen Sie die einfache Plug-and-Play-Lösung oder modular erweiterbare Modelle mit Amperfied Solutions .
  • Von Hardware bis Software erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.
  • Ladevorgänge per Fernzugriff steuern und einfaches Monitoring aller Ladedaten via App-Anbindung und Weboberfläche.
  • Unkomplizierte Zugriffsverwaltung über RFID-Karten und problemlose nutzerspezifische Zuordnung von Ladeströmen.
  • Abrechnungen über Transaktionsgebühren.
  • Remote Services: Updates, Fehlerbehebungen und First-Level-Support.
  • Maßgeschneiderte Konzepte und die Vermittlung von Installationspartnern.
  • Beratungen zu Förderprogrammen.

Was darf’s denn sein?

Ihre Optionen

Vorteile, Rechtslage, Voraussetzungen

Wissenswertes zur Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Wohngebäuden

Die Vorteile für Immobilienbesitzer:innen

Wallboxen bieten nicht nur Mietern Vorteile. Auch Vermieter:innen und oftmals die gesamte Hauseigentümergemeinschaft profitieren von der Installation einer Wallbox.

  • Eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur erhöht den Wert Ihrer Immobilie.
  • Sie präsentieren sich zeitgemäß und positionieren sich als attraktiver Wohnanbieter für alle Halter von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
  • Sie ermöglichen Bewohner:innen das zeitgleiche und energie- sowie zeiteffiziente Laden ihrer Elektro- und Hybridfahrzeuge..

Die Vorteile für Mieter:innen

Liegen auf der Hand. Mieter:innen können problemlos ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug laden. Ein großer Pluspunkt für Immobilien, äußern doch 44 Prozent der Befragten der TÜV Mobility Studie, dass die geringe Verfügbarkeit von Ladestationen ein Problem für die Zukunft der Elektromobilität darstellt.

Besonders erfreut dürften Mieter:innen darüber sein, dass jederzeit genug Strom für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge zur Verfügung steht und Stillstandzeiten nicht zu befürchten sind. Hierfür sorgen unsere Ladelösungen mit statischem oder dynamischem Lastmanagement, die den Ladestrom bedarfsgerecht auf mehrere Fahrzeuge verteilen. Auch die Ladegeschwindigkeiten überzeugen mit einer optimalen Ladeleistung von 11 kW – In unserem Blog erklärt Ihnen Christian von Amperfied, warum 11 kW Wallboxen völlig ausreichend sind.

WEG-Gesetz für mehr Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG). Es hat die Hürden für private Ladestation für Elektro- und Hybridautos deutlich gesenkt.

Besitzer:innen von Eigentumswohnungen können verlangen, dass die Ladestation-Installation von der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt wird. Ablehnen können diese den Antrag nicht, sondern beispielsweise nur beeinflussen, welches Unternehmen die Arbeiten erledigt.

Auch Mieter:innen haben Anspruch auf eine Ladestation für ihren Stellplatz. Ablehnen können Vermieter:innen die Installation lediglich aus berechtigten Gründen. Dazu zählt beispielsweise der Denkmalschutz.

Sie wollen mehr erfahren? Hier beschäftigt sich Christian von Amperfied genauer mit dem Thema.

Aber auch die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur hat in ihrem Leitfaden nützliche Tipps zusammengefasst.

Ladestationen ab 2025 Pflicht für alle Immobilien

Nicht nur beim Mietrecht, sondern auch beim Bau und der Sanierung von Immobilien sind Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge künftig ein fester Bestandteil. Dies regelt das Gebäude- und Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es wurde am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesentwurf am 05. März 2021 zu. Geregelt ist der Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Folgende Regelungen gelten für Wohngebäude

  • Neue Wohngebäude: Verfügt das Gebäude über mehr als fünf Parkplätze, muss jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden.
  • Bestehende Wohngebäude: Bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes mit mehr als zehn Parkplätzen, muss jeder Stellplatz vorbereitet werden.
Folgende Regelungen gelten für gewerbliche Immobilien
  • Neue gewerbliche Immobilien: Hier gilt die Pflicht ab sechs Stellplätzen. Mindestens drei der Parkplätze müssen ausgerüstet werden.
  • Bestehende gewerbliche Immobilien: Kommt es zur Renovierung eines Gebäudes mit mehr als zehn Parkplätzen, muss jeder fünfte Stellplatz vorbereitet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Nach dem 1. Januar 2025 ist jede gewerbliche Immobilie mit mehr als zwanzig Stellplätzen ebenfalls mit mindestens einer Ladestation auszustatten.
Ausnahmen: Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre gewerblichen Immobilien überwiegend selbst nutzen (mehr als 50 Prozent), sind von der Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für bestehende gewerbliche Immobilien, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Technische Voraussetzungen für die richtige Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Folgende Rahmenbedingungen müssen vorab geklärt werden:

  • Welche Ladeleistung benötigen Sie? Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen AC-Laden (Wechselstrom) – hier wird mit geringerer Ladeleistung geladen – und DC-Laden (Gleichstrom), das sogenannte Schnellladen. Grundsätzlich sind DC-Ladestationen deutlich teurer, beanspruchen das Stromnetz stärker und eignen sich deshalb nicht für Standorte, an denen das Auto länger steht (beispielsweise zu Hause), sondern eher für beispielsweise Autobahnraststätten.
  • An wen Sie sich für die Herstellung und Anmeldung eines Netzanschlusses wenden müssen: Die Ladeinfrastruktur darf nur von einer Elektrofachkraft installiert werden. Diese leitet darüber hinaus alle erforderlichen Informationen an den zuständigen Energieversorger weiter.
  • Die Steuerung der Ladeinfrastruktur in Ihrem Wohngebäude: Sie benötigen ein geeignetes und zuverlässiges Lastmanagement, um mehrere Elektro- und Hybridfahrzeuge laden zu können.
Fehlt es, kann es schnell zu Überlastungen im Stromnetz sowie steigenden Lastspitzen und Strompreisen kommen. Bestehende Gebäude sind mit ihrer elektrischen Infrastruktur zumeist nicht auf die hohen Ladeleistungen mehrerer Fahrzeuge ausgerichtet.

Für die Ladeinfrastruktur Ihres Wohngebäudes sind das statische und dynamische Lastmanagement möglich:
  • Statisches Lastmanagement: Eine vorab festgelegte maximale Ladeleistung wird auf die verschiedenen Ladepunkte aufgeteilt.
  • Dynamisches Lastmanagement: Hier kann die Ladeleistung jederzeit flexibel bis zur Höhe der Netzanschlussleistung angepasst werden, je nachdem, wie hoch der aktuell im Wohngebäude vorherrschende Stromverbrauch ist.
Mehr Informationen zum Thema Lastmanagement finden Sie in unserem Blog.

Häufige Fragen zur Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Leider nein. Die KfW-Förderung 441 wurde eingestellt. Allerdings sind gegebenenfalls Förderungen der einzelnen Bundesländer und/oder Städte möglich. Zugleich sei auf den BW-e-Solar-Gutschein in Baden-Württemberg verwiesen, der allerdings nur greift, wenn man eine PV-Anlage für die autarke Stromversorgung installiert bzw. bereits besitzt.

Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Zwischen 500 und 2.000 EUR müssen Sie in jedem Fall einkalkulieren, bei schwierigen Verhältnissen auch mehr. Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Nein. Gemäß §13 der Niederspannungsanschlussverordnung darf das lediglich eine Elektrofachkraft.

Da kaum ein Elektroauto AC mit 22 kW laden kann, reichen die 11 kW vollkommen aus. Nähere Informationen hierzu erläutert dir unser Experte Christian hier.

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