Innovative Ladelösungen für Ihr Unternehmen

Fit für die Mobilitätswende

Sie wollen Ihren Unternehmensstandort mit einer effizienten, wirtschaftlichen und attraktiven Ladeinfrastruktur ausstatten?

Wir finden die passenden Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir für glückliche Gesichter unter Ihren Mitarbeitenden und Besuchern, die auf die Zukunft der Elektromobilität setzen.

Bereit? Wir sind es.

Unsere Leistungen

für ihre Ladelösung im Unternehmen

Zeit, tätig zu werden? Mit dem Gebäude- und Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein fester Bestandteil von Immobilien.

Verabschiedet wurde dieses Gesetz vom Bundestag am 11. Februar 2021. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesentwurf am 05. März 2021 zu.

Geregelt ist der Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gewerbe- und Wohnimmobilien. Mehr dazu hier.

 

Die Attraktivität des Standorts steigern

Was wir Ihnen bieten

  • Einfache Plug-and-Play-Lösungen oder modular erweiterbare Modelle
  • Von Hardware bis Software erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.
  • Wir übernehmen die gesamte Planung Ihrer Ladeinfrastruktur und beraten zu Förderprogrammen.
  • Nach der Auswahl der passenden Hardware, kümmern wir uns um die komplette Installation und Inbetriebnahme.
  • Die Betriebsführung – vom Lastmanagement bis zur Abrechnung – sowie die Wartung und Instandhaltung erfolgt über uns.

Was darf’s denn sein?

Ihre Optionen

Vergleich zweier Wallboxen in Tabelle

Unsere Webinare

Ladelösungen für Unternehmen

Lust auf einen Überblick zu den Herausforderungen in der Elektromobilität und wie wir mit innovativen Ladelösungen optimal unterstützen?

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Vorteile, Rechtslage, Voraussetzungen

Wissenswertes zur Ladelösung für Unternehmen

Ladestationen ab 2025 Pflicht für alle Immobilien

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und auch die Politik reagiert. Beim Bau und der Sanierung mancher Immobilien müssen Stellplätze künftig mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Dies soll die Errichtung von Ladeinfrastrukturen erleichtern. In manchen Fällen muss direkt eine Ladestation errichtet werden.

  • Für neue Immobilien gilt die Pflicht ab sechs Stellplätzen. Mindestens drei der Parkplätze müssen vorbereitet werden.
  • Ein bestehendes gewerbliches Gebäude wird renoviert? Verfügt es über mehr als zehn Parkplätze, muss jeder fünfte Stellplatz vorbereitet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jede gewerbliche Immobilie mit mehr als zwanzig Stellplätzen über mindestens eine Ladestation verfügen.
  • Ausgenommen sind kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre gewerblichen Immobilien zu mehr als 50 Prozent selbst nutzen. Auch bestehende gewerbliche Immobilien bleiben unberührt. Allerdings nur, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Die Vorteile für Unternehmen

…sind vielfältiger Natur:

  • Sie präsentieren Zukunftsfähigkeit und engagieren sich für eine nachhaltige Mobilität.
  • Der Arbeitsplatz ist attraktiv: Mitarbeitende mit Elektro- und Hybridfahrzeugen wissen Lademöglichkeiten zu schätzen.
  • Elektrofahrzeuge sind wirtschaftlich sinnvoll: Der Betrieb ist günstiger als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Der Strom kostet weniger als Benin oder Diesel. Auch sind die Wartungskosten ca. 35 % günstiger, da beim Elektrofahrzeug weniger verschleißanfällige Teile verbaut sind.
  • Es gilt die reduzierte Dienstwagensteuer für reine Elektrofahrzeuge sowie die Befreiung von der KFZ-Steuer. Attraktiv ist zugleich die THG-Quote, mit der Sie 250 € jährlich verdienen können.
  • Die Förderungen gehen weiter: Zwar sind die bundesweiten KfW-Förderungen für Private und Unternehmen ausgelaufen. Doch um die CO₂-Ziele zu erreichen, wird es voraussichtlich nicht so bleiben. Erste neue Fördertöpfe gibt es bereits, beispielsweise in München. Für einen schnellen Überblick über mögliche Förderungen empfehlen wir diese Förderdatenbank.
  • Sie laden Elektroautos auf dem eigenen Betriebsgelände und sparen sich den mühevollen Weg zur Tankstelle oder Sprit-Preisvergleiche. Darüber hinaus sind Strompreise für Unternehmen in der Regel günstiger als für Privatnutzer.

Technische Voraussetzungen für die richtige Ladelösung im Unternehmen

Bevor Sie sich an die optimale Ladeinfrastruktur heranwagen, sind einige Fragen zu klären. Keine Sorge, wir stehen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Welche Ladeleistung benötigen Sie? Es wird zwischen AC-Laden und DC-Laden unterschieden. DC-Laden ist das sogenannte Schnellladen. Es eignet sich nur für Standorte, an denen es wirklich schnell gehen muss. Beispielsweise an Autobahnraststätten.

    Denn DC-Ladestationen sind deutlich teurer und beanspruchen das Stromnetz stärker. Für Standorte, an denen das Elektrofahrzeug länger steht eignet sich das AC-Laden mehr.
  • Wer ist für die Herstellung und die Anmeldung des Netzanschlusses verantwortlich? Nur eine Elektrofachkraft darf die Ladeinfrastruktur installieren (siehe §13 der Niederspannungsanschlussverordnung). Die Elektrofachkraft leitet darüber hinaus alle erforderlichen Informationen an den zuständigen Energieversorger weiter.
  • Welche Ladesteuerung benötigen Sie? Für problemloses und effizientes Laden benötigen Sie ein geeignetes und zuverlässiges Lastmanagement. Ohne das Lastmanagement kann es zu Überlastungen im Stromnetz sowie steigenden Lastspitzen und Strompreisen kommen. Unterschieden wird zwischen dem statischen und dynamischen Lastmanagement.

    Beim statischen Lastmanagement wird eine vorab festgelegte maximale Ladeleistung auf die verschiedenen Ladepunkte aufgeteilt. Mit dem dynamischen intelligenten Lastmanagement kann die Ladeleistung flexibel bis zur Höhe der Netzanschlussleistung angepasst werden.

    Mehr Informationen zum Thema Lastmanagement finden Sie in unserem Whitepaper.

Individuelles Branding auf Ihrer Ladelösung

Alle unsere Ladelösungen für Unternehmen lassen sich mit individuellen Frontscheiben bestücken. Nutzen Sie Ihr Branding auf der Wallbox-Frontscheibe. So verleihen Sie Ihrer Ladeinfrastruktur einen ganz besonderen Anstrich und erweitern Ihre Marken-Touchpoints für Besuchende und Mitarbeitende.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktanfrage

Häufige Fragen zur Ladelösung für Unternehmen

Leider nein. Die KfW-Förderung 441 wurde eingestellt. Allerdings sind gegebenenfalls Förderungen der einzelnen Bundesländer und/oder Städte möglich. Zugleich sei auf den BW-e-Solar-Gutschein in Baden-Württemberg verwiesen. Dieser greift allerdings nur dann, wenn man eine PV-Anlage für die autarke Stromversorgung installiert bzw. bereits besitzt. Für einen schnellen Überblick zu möglichen Förderungen können wir diese Förderdatenbank empfehlen. 

Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Zwischen 500 und 2.000 EUR müssen Sie in jedem Fall einkalkulieren, bei schwierigen Verhältnissen auch mehr. Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag. Gerne können Sie uns aber auch kontaktieren, um die Einzelheiten zu klären. 

Nein. Gemäß §13 der Niederspannungsanschlussverordnung darf das lediglich eine Elektrofachkraft.

Da kaum ein Elektroauto AC mit 22 kW laden kann, reichen die 11 kW vollkommen aus. Nähere Informationen hierzu erläutert dir unser Experte Christian hier.

Disclaimer

Bei der Zusammenstellung der Inhalte haben wir uns größte Mühe gegeben. Dennoch können sich Fehler einschleichen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

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So gelingt die ideale Ladelösung für Unternehmen

Für eine effiziente und wirtschaftliche Ladeinfrastruktur benötigen Sie ein Lastmanagement. Im Whitepaper erklären wir Ihnen warum.

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